Eine Nacht ist meist erlaubt. In Deutschland darf man sich im Auto ausruhen, also auch ein Nickerchen machen, um für die Weiterfahrt wieder fit zu sein. Das gilt auch im Wohnmobil und in
der Regel auch über Nacht. Aber es ist wirklich nur Ausruhen erlaubt. Meist werden dafür zehn Stunden als ausreichend erachtet. Zwei Nächte oder mehr gelten nicht als Erholungspause und
sind nicht erlaubt.
Im Ausland ist das meist anders geregelt. Eine Übersicht, wo Übernachten oder freies Campen erlaubt ist, stellt der
ADAC bereit.
Darf ich im Wohnmobil vor dem Haus Besuch übernachten lassen?
Nein, streng genommen nicht.
Das Wohnmobil als ausgelagertes Gästezimmer zu nutzen, dient nicht dem Ausruhen für die Weiterfahrt, sondern wäre eine Sondernutzung des Straßenraums. In der Praxis wird aber kaum eine
Stadt oder Gemeinde eingreifen, solange es sich nur um eine Nacht handelt.
Darf ich parken, wenn ein Schild sagt: „Nur für Pkw“?
Nein, Wohnmobile über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – und das
sind die meisten Reisemobile – gelten in Deutschland nicht als Pkw. Sie dürfen auf solchen Parkplätzen nicht stehen. Dasselbe gilt, wenn für Pkw das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg
erlaubt ist. Anders ist das, wenn auf dem Schild lediglich „Parkplatz“ steht. Dort sind Wohnmobile erlaubt. Die Insassen dürfen aber nicht campieren, also Tische oder Stühle herausstellen.
Dagegen dürfen sie die Campingausstattung im Auto benutzen. Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist Parken dort, wo es die Straßenverkehrsordnung zulässt und es nicht ausdrücklich verboten ist.
Es gelten die üblichen Regeln, zum Beispiel, dass das Fahrzeug nicht über vorgezeichnete Parkflächen hinausragen darf.
Was ist bei Supermärkten? Dort stehen oft Schilder: „Nur Pkw“.
Streng genommen sind dann nur Pkw erlaubt, nicht
also Wohnmobile über 2,8 Tonnen. Zweck dieser Schilder ist aber wohl eher, dass Wohnmobile die Fläche nicht als Stellplatz über Nacht nutzen. Die Firma Lidl antwortete auf unsere
Anfrage: „Selbstverständlich dürfen Sie für Ihren Einkauf mit Ihrem Wohnmobil auf unseren Parkplätzen parken. Lediglich ein Übernachten ist nicht gestattet.“
Vor unserem Haus steht das Wohnmobil des Nachbarn. Parkraum ist hier knapp. Darf es monatelang am Straßenrand
parken?
Ja, da behandelt die Straßenverkehrsordnung Wohnmobile wie normale Pkw. Solange das Fahrzeug zugelassen und verkehrstüchtig ist, darf es
theoretisch unbegrenzt dort bleiben, wenn es nicht gegen Verkehrsregeln verstößt. Zum Beispiel müssen ab Außenspiegel mehr als drei Meter Restbreite der Fahrbahn bleiben. Anders
ist das bei Wohnanhängern. Ohne Zugmaschine dürfen sie maximal 14 Tage im öffentlichen Verkehrsraum parken.
Gilt die deutsche Umweltzone auch für Wohnmobile?
Ja. Die Umweltzonen gelten auch für Wohnmobile. Vor allem für
ältere Fahrzeuge sind viele Städte deshalb Sperrgebiet. Sie dürfen dort auch keine Stellplätze ansteuern. Einige Städte machen Ausnahmen und erlauben die Zufahrt zu
innerstädtischen Stellplätzen.
Der Verleiher sagt, ich solle besser nicht mit vollen Wassertanks fahren, weil dann das zulässige Gesamtgewicht schnell überschritten
wird.
Dieses Problem stellt sich immer häufiger. Einige Hersteller bauen zwar Tanks mit 150 Liter Volumen ein, aber bei der Berechnung der erlaubten Zuladung
befüllen sie die Tanks mit nur 10 Litern. Ob das erlaubt ist, ist juristisch umstritten. Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte klar, ein Reisemobil werde zum Reisen und zum Wohnen
genutzt. Daher müsse genug Wasser für die Insassen an Bord sein. Wenn bei voll befüllten Tanks nur 300 Kilo Zuladung inklusive der Menschen an Bord blieben, sei das zu wenig,
jedenfalls bei einem 7,5-Tonnen-Mobil (Az. 4 U 372/01).
Darf ich Dusch- oder Spülwasser am Straßenrand ablassen, wenn es dort in einen Gully läuft?
Nein. Die deutsche
Straßenverkehrsordnung verbietet es, die Straße zu beschmutzen. Sie dürfen Abwasser – auch wenn es nur Spülwasser ist – nicht auf der Straße ablassen. Auch das Einleiten in die
Kanalisation ist verboten. Das gilt erst recht für den Inhalt von Fäkaltanks oder tragbaren Toiletten.
Gibt es Versicherungen gegen Einbruch und Diebstahl?
Ja, egal ob das Wohnmobil gekauft oder gemietet wird: Wer
sich gegen Diebe wappnen will, kann eine Reisegepäckversicherung abschließen. Allerdings greifen viele Verträge nicht nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Alternativ bieten einige
Gesellschaften Inhaltsversicherungen für Reisemobile. Beim ADAC zum Beispiel greift die Campingpolice für Reisefahrzeuge bei Diebstahl, Beschädigung des Inventars durch Unfall
sowie Bruchschäden an der Außenverglasung. Bei Schäden an der Unterhaltungselektronik zahlt sie maximal 5 000 Euro, bei Solaranlagen 1 500 Euro. Der Jahresbeitrag
beträgt mindestens 75 Euro. Hinzu kommt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung. Auch Versicherungsmakler bieten ähnliche Policen. So ersetzt die CA Camping Assekuranz bis
15 000 Euro für Gepäck, Fotoapparate, Computer oder Fahrräder. Fragen Sie nach den Ausschlüssen. Teils sind Bargeld, Schmuck oder Handys nicht versichert.
Greift bei Einbruch nicht auch die Hausratversicherung?
Nein, in der Regel nicht. Dafür müssten Sie einen Tarif
abschließen, der ausdrücklich den Hausratschutz auf Pkw erweitert, die an der Straße parken. Solche Zusätze gibt es. Am besten fragen Sie Ihren Versicherer.
Ansonsten greift die Hausratpolice nur bei Einbruch in feste Gebäude wie Ferienwohnung oder Hotelzimmer. Ein Wohnmobil gilt nicht als versichertes Gebäude, urteilte das
Amtsgericht Coburg (Az. 15 C 393/01). Anders ist das, wenn es in einer Garage oder einem öffentlichen Parkhaus steht.
Auf welche Versicherungen muss ich beim Mieten achten?
Am wichtigsten ist die Kfz-Haftpflicht. Doch diese Police
muss ohnehin jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug haben. Zusätzlich sind Miet-Wohnmobile meist auch vollkaskoversichert. Das ist sinnvoll, denn die Fahrzeuge sind oft
Zigtausend Euro wert. Außerdem sind Reparaturen häufig teurer als bei Pkw. Glasbruch, der bei einem Pkw für wenige Hundert Euro zu reparieren ist, kann bei Wohnmobilen einige Tausend
Euro kosten. Häufig ist bei Schäden eine Selbstbeteiligung von 300 oder 500 Euro fällig. Besser sind Verträge ohne Selbstbehalt. Dann müssen Sie bei der Rückgabe nicht über kleine
Kratzer streiten. Das Ausbessern zahlt die Versicherung. War der Fahrer grob fahrlässig, kann sie ihre Leistung kürzen, zum Beispiel wenn man an einer Brücke die Durchfahrthöhe
nicht beachtet. Fragen Sie nach Verträgen, die auf solche Kürzungen verzichten.
Falls Sie ins Ausland fahren, müssen Sie das dem Vermieter sagen. In einigen Ländern ist der Versicherungsschutz unzureichend, vor allem in Osteuropa. Viele Verleiher schließen
Fahrten dorthin aus, etwa nach Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Russland, Weißrussland, Türkei, Ukraine oder auch Island.
Sind bei Anmietung im Ausland spezielle Versicherungen nötig?
Ja, zumindest sind sie oft sinnvoll. Achten Sie auf
die Kfz-Haftpflichtversicherung. Vor allem außerhalb Europas reicht sie oft nicht. In einigen US-Bundesstaaten sind gesetzlich nur 5 000 oder 10 000 Dollar gedeckt. Das
ist viel zu wenig. In Deutschland gelten mindestens 7,5 Millionen Euro für Personen- und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden.
Oft enthält die Kfz-Haftpflichtversicherung für den eigenen Pkw in Deutschland eine „Mallorca-Police“: Sie gewährt zusätzlichen Haftpflichtschutz für Mietwagen, allerdings nur
innerhalb der EU und der geografischen Grenzen Europas, also etwa auch in der Schweiz und Norwegen. Beliebte Urlaubsziele wie die türkische Riviera oder die USA bleiben außen vor.
Da hilft zum Beispiel die Traveller-Police des ADAC. Ab 43,50 Euro gibt sie weltweit Haftpflichtschutz bis 500 000 Euro. Alternative: Sie buchen das Wohnmobil in Deutschland
bei einem heimischen Anbieter, der eine ausreichende Haftpflichtsumme anbietet. Sinnvoll ist auch im Ausland Vollkasko ohne Selbstbeteiligung.
Darüber hinaus kann ein zusätzlicher Auslandsschadenschutz hilfreich sein: Wenn Sie unverschuldet im Ausland einen Unfall haben, bekommen Sie vom fremden Versicherer eine
Entschädigung nach dessen heimischen Vorschriften. Da bleibt manches Unfallopfer auf einem Restbetrag sitzen. Den ersetzt dann der deutsche Versicherer.
Sollte ich vor dem Urlaub einen Auto-Schutzbrief abschließen?
Ja, gerade bei Urlaubsreisen mit dem Wohnmobil. So
haben Sie in Notfällen einen Ansprechpartner. Das spart Nerven. Kern des Schutzbriefs ist die Hilfe bei Panne und Unfall. Es kommt ein Helfer, der das Auto wieder flott macht oder
das Abschleppen in die nächste Werkstatt organisiert und bezahlt. Die Reparatur wird aber nicht ersetzt. Muss das Fahrzeug über Nacht in eine Werkstatt, wird das Hotel bezahlt,
meist für maximal drei Übernachtungen. Kann es nicht repariert werden, bezahlt der Schutzbriefanbieter die Weiterfahrt zum Ziel oder die Rückfahrt nach Hause. Erkranken Eltern bei
einer Auslandsreise, deckt er die Abholung der Kinder durch eine vom Kunden gewählte Begleitperson oder schickt selber jemanden. Schutzbriefe gibt es bei vielen Autoversicherern,
ebenso bei Autoclubs. Mehr Informationen finden Sie hier
Autoschutzbriefe (Finanztest 4/2015).
Auf der Fahrt in den Urlaub ist uns ein Pkw ins Wohnmobil gefahren. Für die Reparaturzeit mussten wir ein anderes mieten. Muss der
Unfallverursacher das bezahlen?
Ja. Er muss für die Miete und die Reparatur aufkommen. Wenn es nach der Reparatur billiger ist, das eigene Wohnmobil zum
Urlaubsort zu bringen anstatt dort weiter das gemietete zu haben, muss er auch das bezahlen. Anders ist das, wenn das am Straßenrand vor dem Haus abgestellte Wohnmobil bei einem
Unfall etwas abbekommt. Nutzt der Besitzer es hauptsächlich für den Urlaub und hat für den Alltag einen normalen Pkw, bekommt er für das beschädigte Wohnmobil während der Reparatur
keine Nutzungsentschädigung.
Welchen Führerschein brauche ich, um ein Wohnmobil fahren zu dürfen?
Mit einem alten Führerschein Klasse 3
können Sie Reisemobile bis 7,5 Tonnen fahren, die Fahrerlaubnis Klasse B berechtigt Sie zum Fahren von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen. Unser Tipp: Machen Sie sich vor der Fahrt mit dem
Wohnmobil vertraut. Viele Verleiher geben eine umfassende Einweisung. Um ein Gefühl für die Maße zu bekommen, hilft es, auf einem Parkplatz Rangieren zu üben – am besten mit einem
Beifahrer, der Sie einweisen kann. Und: Viele Unfälle passieren, weil Mieter, die sonst Pkw fahren, die Durchfahrtshöhe bei Brücken, Tunneln, Parkhäusern nicht beachten. Also
aufgepasst!
Muss ich mich mit dem Urlaubsgepäck beschränken, wenn ich mit dem Wohnmobil unterwegs bin?
Das kann passieren.
Einige Wohnmobile vertragen nur 400 oder 500 Kilo Zuladung inklusive Personen an Bord. Da liegt eine Familie mit Urlaubsgepäck schnell drüber. Das wird bei Polizeikontrollen teuer.
Fragen Sie vor Kauf oder Anmietung danach.